Das Präsidium des Oberösterreichischen Fußballverbandes hat erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie getagt. Dabei wurden jene notwendigen Entscheidungen getroffen, die im Kompetenzbereich des OÖFV-Führungsgremiums liegen. „Unsere Vereine brauchen Perspektive und Klarheit. Dafür hat das Präsidium alle uns möglichen Weichenstellungen vorgenommen. Als Sprachrohr und Interessensvertreter aller oberösterreichischen Amateurfußballvereine möchten wir einmal mehr klar festhalten, dass eine Wiederaufnahme des Meisterschaftsbetriebes spätestens im Herbst die einzige Möglichkeit ist, um eine weitere Zuspitzung des Status quo und die massive Gefährdung der Vereinsstrukturen abzuwenden. Je länger der Ausnahmezustand besteht, umso eklatanter wird der Kahlschlag ausfallen, wenn jeder Verein zusätzlich zu der wirtschaftlichen Notlage immer mehr Aktive, Funktionäre und andere Stakeholder verliert. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Amateur-Spielbetriebes liegt freilich bei der Politik, aber der positive Verlauf der Pandemie mit dem starken Rückgang an Infizierten verstärkt unsere Hoffnung auf eine zeitnahe Wiederaufnahme des Meisterschaftsbetriebes. Daher hat das Präsidium mit seinen Beschlüssen die Vorkehrungen für einen regulären Start der Saison 2020/21 getroffen“, erklärt OÖFV-Präsident Gerhard Götschhofer.

Der Oberösterreichische Fußballverband hat seine Vereine zeitgerecht aufgerufen, Fragestellungen zu Themen des Spielbetriebes bzw. des Regulativs zu deponieren. Diese Fragen wurden nun in der Präsidiumssitzung behandelt. Jene Themenbereiche, die in die Kompetenz des ÖFB fallen, wurden dementsprechend im Namen der OÖ-Vereine mit dem Ersuchen um zeitnahe Klarstellung weitergeleitet. Alle Themenbereiche, bei denen der OÖFV autonom eine Lösung herbeiführen kann, wurden in zahlreichen Beschlüssen abgebildet.

NACHWUCHS

Es wurden Pönalen für die Ummeldung von Nachwuchsmannschaften im Winter der Saison 2019/20 eingehoben. Werden diese rückerstattet?

JA

Bleiben die Nennfristen für Nachwuchsmannschaften so, wie sie waren?

NEIN

Hinweis: Es ist bereits ein entsprechendes Schreiben an die Vereine ergangen, in dem signalisiert wird, dass im Nachwuchs in diesem Jahr mehr Flexibilität zugunsten der Vereine gewährt werden wird.

Bleiben auch die Pflichtmannschaften und die daran geknüpften Sanktionen so, wie sie waren?

JA

Hinweis: Ein Aussetzen der Sanktionen wird nicht als sinnvoll erachtet, da nicht erwartet werden kann, dass die Bestimmung nach einjähriger Nichterfüllung im Folgejahr wieder erfüllt werden kann. In der aktuellen Situation ist ein „Kämpfen“ um jeden Aktiven/jede Aktive unumgänglich. Das Beibehalten der Sanktionen soll diesem Ansinnen den nötigen Nachdruck verleihen.

ERWACHSENE

Bleiben die Nennfristen so, wie sie waren?

JA

Hinweis: Der OÖFV geht von einem regulären Meisterschaftsstart im Herbst aus und bereitet sich auch dementsprechend vor. Die Beibehaltung der Fristen ist für Einteilung und Auslosung erforderlich.

Bleibt die Pflichtmannschaft „Reserve“ bzw. bleiben die Sanktionen?

siehe oben

Bleibt die „Verbandsspielerregelung“ bestehen? Wenn ja, werden die Zeiten der abgebrochenen Saison angerechnet?

JA und JA!

Bleibt die Stammspieler-Regelung bestehen? Wenn ja, werden die Zeiten der abgebrochenen Saison angerechnet?

JA und JA!

Bleibt die U22-Regelung bestehen?

JA

Hinweis: Die Bestimmung sieht sich vermehrter Kritik ausgesetzt, wobei die Begründungen unterschiedlich sind. Aus diesem Grund ist angedacht, die Bestimmung im Herbst einer generellen Prüfung zu unterziehen.

Wie schaut die Klasseneinteilung aus?

Die Ligen und Klassen werden analog zur Saison 2019/20 eingeteilt.

Hinweis: Sollten ab der 1. Klasse aufwärts einzelne Mannschaften nicht mehr am Spielbetrieb der Saison 2020/21 teilnehmen, werden die jeweiligen Ligen bzw. Klassen in reduzierter Gruppenstärke (z.B. nur mit 13 Mannschaften) ausgetragen. Die Ermittlung der Relegationsplätze passiert, wie in den Auf- und Abstiegsbestimmungen festgehalten, mittels Multiplikation mit einem Faktor, der die ungleiche Anzahl an ausgetragenen Spielen am Ende der Saison ausmerzt.

Sollte sich die Anzahl der Vereine in den 2. Klassen so weit reduzieren, dass durch Reduktion einer Klasse wieder Gruppenstärken von 14 Vereinen erreicht werden können, wird im Bereich der 2. Klassen eine entsprechende Umgruppierung stattfinden.

Wird ein neuer Spielplan erstellt?

Der Spielplan wird neu ausgelost.

Welche Vereine nehmen am OÖ Landescup 2020/21 teil?

alle Herbstmeister der abgebrochenen Saison 2019/20 der 2. Klassen
alle Herbstmeister der abgebrochenen Saison 2019/20 der 1. Klassen
alle Herbstmeister der abgebrochenen Saison 2019/20 der Bezirksligen
alle Vereine der OÖ Liga
basierend auf dem Ranking der Tabelle nach der Herbstmeisterschaft 2019 so viele Vereine der Landesliga, bis das Teilnehmerfeld von 64 Mannschaften voll ist
Hinweis: Der OÖFV unterstreicht mit dieser Entscheidung, dass die sportlichen Leistungen der Vereine in der abgebrochenen Saison nicht negiert werden, sondern im Rahmen der Möglichkeiten des OÖFV sehr wohl honoriert werden.

Welche Teilnehmer nennt der OÖFV am UNIQA ÖFB Cup 2020/21?

die vier bestplatzierten (teilnahmeberechtigten) OÖ-Vereine der Regionalliga der abgebrochenen Saison 2019/20
der Herbstmeister der OÖ-Liga der abgebrochenen Saison 2019/20

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